China Reisen » China Wissen > Struktur des Staates > Volkskongress
Volkskongress
Zu den Volkskongressen gehören der Nationale Volkskongress (NVK) und die lokalen Volkskongresse verschiedener Ebenen.
Der NVK ist das höchste Staatsmachtorgan. Die lokalen Volkskongresse verschiedener Ebenen sind die Staatsmachtorgane in den verschiedenen Gebieten. So wie die Verwaltungsgebiete sind die Volkskongresse auch in Ebenen eingeteilt. Sie sind die Volkskongresse der Provinzen, regierungsunmittelbaren Städte und autonomen Gebiete, der Bezirks und Stadtebene (einschließlich der Ebene der autonomen Bezirke und der in Bezirke unterteilten Städte), der Kreisebene (einschließlich der Ebene der autonomen Kreise, der autonomen Banner, der Städte ohne Bezirke und der einer Stadt unterstehenden Bezirke) und der Gemeindeebene (einschließlich der Gemeinde, der Nationalitäten-Gemeinde und Ortschaften). Die Amtszeit des NVK und der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts beträgt jeweils fünf Jahre, und die des Volkskongresses der Gemeindeebene drei Jahre.
Die Abgeordneten bilden auf Basis ihrer jeweiligen Wahleinheiten Delegationen. Der NVK hat insgesamt 35 Abgeordneten Delegationen, die jeweils von den Abgeordneten aus 23 Provinzen, fünf autonomen Gebieten, vier regierungsunmittelbaren Städten, zwei Sonderverwaltungszonen und der Volksbefreiungsarmee gebildet werden sollen. Vom VI. NVK an hat jeder NVK nicht mehr als 3000 Abgeordnete. Der Anteil der verschiedenen Gebiete wird von der Bevölkerungszahl der jeweiligen Verwaltungsgebiete bestimmt. So ist der Anteil der Provinzen und der autonomen Gebiete mit kleinerer Bevölkerungszahl nicht weniger als 15.
Die Delegation Taiwans besteht bisher aus13Abgeordneten, weil diese Provinz noch nicht ins vaterländische Festland wiedervereinigt worden ist. Es bleiben zwei Personen noch nicht besetzt. Bei der Verteilung der Anteile wird die Repräsentanz aller Nationalitäten, Gesellschaftsschichten und Bevölkerungskreise berücksichtigt, damit die Arbeiter, Bauern. Intellektuellen, Kader, insVaterland zurückgekehrten Auslandschinesen und die Volksbefreiungsarmee sowie die demokratischen Parteien und die Parteilosen eine bestimmte Anzahl der Abgeordneten haben. Damit die verschiedenen nationalen Minderheiten das Recht auf die Beteiligung an der Verwaltung des Staates haben, sollen die nationalen Minderheiten, deren Bevölkerungszahl relativ klein ist, mindestens einen Abgeordneten haben. Dies gilt prinzipiell auch für die lokalen Volkskongresse.
Die Volkskongresse berufen jedes Jahr mindestens eine Tagung ein. Man kann auf Vorschlag von einem Fünftel der Abgeordneten provisorische Tagungen der Volkskongresse der jeweiligen Ebene abhalten. Die Tagungen desNVKund der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts werden von deren Ständigen Ausschüssen einberufen. Der NVK kann provisorische Tagungen einberufen, falls es der Ständige Ausschuss des NVK für nötig hält oder über ein Fünftel der Abgeordneten des NVK Vorschläge dazu unterbreiten. Die Tagungen der Volkskongresse der Gemeindeebene werden von dessen Präsidium einberufen. Die Praxis zeigt, dass die Jahrestagung desNVKAnfang März veranstaltet wird, und die Tagung dauert ungefähr zwei Wochen. Auch die Jahrestagungen der lokalen Volkskongresse aller Ebenen finden normalerweise vor oder nach dem März statt. Die Abgeordneten bilden nach den jeweiligen Wahleinheiten Delegationen. Leiter und stellvertretende Leiter der Delegationen werden von der Vollsitzung der Delegationen gewählt. Die Delegationen prüfen die verschiedenen Anträge der Tagungen der Volkskongresse und nehmen dann Stellung dazu. Bevor der Volkskongress eine Tagung abhält, wird ein Präsidium gewählt, das die Tagung leitet. Die Kandidatenliste für die Mitglieder und den Generalsekretär des Präsidiums wird vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagen, von den verschiedenen Delegationen geprüft und dann von der Vorbereitungsversammlung der Volkskongresse gewählt. Das Präsidium wird einige Mitglieder empfehlen, als Exekutivvorsitzende und im Turnus die Sitzungen der Tagung zu leiten. Zugleich werden einige ständige Vorsitzende des Präsidiums gewählt, die die Sitzungen des Präsidiums einberufen.
Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses
Das ständige Organ des Volkskongresses ist dessen Ständiger Ausschuss. Nach der Verfassung und den betreffenden Gesetzen richten der NVK und die Volkskongresse der Kreisebene aufwärts ständige Ausschüsse ein. Der Ständige Ausschuss des NVK besteht aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und den anderen Mitgliedern. So ist beispielsweise der im März 2003 gewählte Ständige Ausschuss des 10. NVK von einem Vorsitzenden, 15 stellvertretenden Vorsitzenden (darunter einem Generalsekretär) und 159 Mitgliedern, insgesamt 175 Personen, gebildet. Die ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der Kreisebene aufwärts bestehen aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und den anderen Mitgliedern.
Die Mitglieder der Ständigen Ausschüsse werden aus den Abgeordneten der Volkskongresse der gleichen Ebene gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig Ämter der staatlichen Verwaltungsorgane, der Rechtsprechungsorgane und der staatsanwaltschaftlichen Organe gleicher Ebene bekleiden. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK leitet die Arbeit seines Ständigen Ausschusses, und seine Stellvertreter und der Generalsekretär helfen ihm dabei. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär bilden die Vorsitzendenkonferenz, die die laufenden wichtigen Angelegenheiten regelt. Dies gilt auch für die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts. Der Ständige Ausschuss des NVK richten auch noch das Mandatsprüfungskomitee, das Arbeitsbüro und mehrere Arbeitskomitees ein. So hat der Ständige Ausschuss des IX.NVK das Komitee für das Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Hongkong und das Komitee für das Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Macao sowie das Komitee für Rechtsordnung, das Komitee für Haushalt und andere Komitees eingerichtet.
Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses ist dem Volkskongress gleicher Ebene verantwortlich und berichtet ihm über die Tätigkeiten. Die Amtsdauer des Ständigen Ausschusses ist gleich wie die des Volkskongresses der gleichen Ebene. Er übt seine Befugnisse, bis der nächsteNVKeinen neuen Ständigen Ausschuss gewählt hat. Die Sitzungen des Ständigen Ausschusses werden von dessen Vorsitzenden einberuft und geleitet. Der Ständige Ausschuss tritt im Allgemeinen jeden zweiten Monat zu einer Sitzung zusammen und kann unter besonderen Situationen jede Zeit außerplanmäßigSitzungen abhalten.
Die Sonderausschüsse des Volkskongresses
Die speziellen ständigen Organe des Volkskongresses sind die Sonderausschüsse. Nach den gesetzlichen Vorschriften richten der NVK sowie die Volkskongresse der Provinzen, regierungsunmittelbaren Städte und autonomen gebiete, der autonomen Bezirke und der in Bezirke unterteilten Städte richten Sonderausschüsse ein. Die Sonderausschüsse werden in der Zeit zwischen den Tagungen des Volkskongresses von dem Ständigen Ausschuss des Volkskongresses geleitet. Der NVK hat 9 Sonderausschüsse, sie sind der Nationalitäten-Ausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und Justiz, der Finanz- und Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Gesundheitswesen, der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Auslandschinesen, der Ausschuss für Umwelt- und Ressourcenschutz und der Ausschuss für Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete. Ein lokaler Volkskongress richtet im Allgemeinen Sonderausschüsse wie Ausschuss für Rechtsordnung, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und Verbindungsausschuss der Abgeordneten ein. JederAusschuss hat einen Vorsitzenden sowie mehrere stellvertretende Vorsitzende und Mitglieder. Sie werden auf der ersten Tagung des Volkskongresses auf Vorschläge des Präsidiums und dann von allen Abgeordneten gewählt.
Nach den betreffenden gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Praxis in den letzten Jahren liegen die Funktionen und Befugnisse der Sonderausschüsse des Volkskongresses hauptsächlich darin, erstens dem NVK oder dessen Ständigen Ausschuss Anträge vorzulegen, zweitens die von dem NVK oder dessen Ständigen Ausschuss übergegebenen Anträge zu prüfen, drittens Untersuchungen über die Fragen, die die jeweiligen Sonderausschüsse betreffen, deren Lösung jedoch zu den Befugnissen des NVK gehört, zu unternehmen und dann Vorschläge zur Lösung dieser Fragen zu unterbreiten, und viertens den NVK und dessen Ständigen Ausschuss bei der Gesetzgebung und Überwachung zu unterstützen.
Details zum Volkskongress
- Funktionen
Funktionen des Volkskongresses Die grundlegenden Funktionen und Gewalten des Volkskongresses. Nach der Verfassung und den gesetzlichen Vorschriften hat der NVK 15 Befugnisse, dessen Ständiger Ausschu... - Arbeitsverfahren
Arbeitsverfahren des Volkskongresses Nach den gesetzlichen Vorschriften und Arbeitsgepflogenheiten findet die Tagung des Volkskongresses einmal jährlich statt und wird von seinem Ständigen Ausschuss...
























Mit unserer interaktiven 
