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Funktionen des Volkskongresses
Die grundlegenden Funktionen und Gewalten des Volkskongresses.
Nach der Verfassung und den gesetzlichen Vorschriften hat der NVK 15 Befugnisse, dessen Ständiger Ausschuss 21 Befugnisse, die Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts 15 Befugnisse und deren Ständige Ausschüsse 14 Befugnisse und die Volkskongresse der Gemeindeebene 14 Befugnisse. Im Allgemeinen werden die grundlegenden Befugnisse der Volkskongresse in Rechte auf Gesetzgebung, auf Entscheidung über wichtige Angelegenheiten und auf Empfehlung und Ernennung sowie auf Überwachung zusammengefasst.
Funktionen und Gewalten zur Gesetzgebung
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss üben das Gesetzgebungsrecht des Staates aus. Der NVK hat die Funktion und Gewalt, die Verfassung zu ändern und die grundlegenden Gesetze über Strafsachen, zivile Angelegenheiten, die Staatsorgane und andere Angelegenheiten auszuarbeiten und abzuändern. Der Ständige Ausschuss des NVK wird die Gesetze mit Ausnahme der Gesetze, die vom NVK auszuarbeiten sind, ausarbeiten und abändern, die vom NVK ausgearbeiteten Gesetze teilweise ergänzen und ändern sowie die Verfassung und die Gesetze erläutern. Nur der NVK und sein Ständiger Ausschuss können Gesetze über die folgenden 10 Angelegenheiten ausarbeiten: Die die staatliche Souveränität betreffenden Angelegenheiten; die Bildung, die Organisation und die Befugnisse der Regierung, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft; das System der nationalen Gebietsautonomie; das System der Sonderverwaltungszone; das Selbstbestimmungssystem der Volksmassen der Grundeinheiten; die Straftaten und deren Bestrafung; die Strafmaßnahmen wie Beraubung der politischen Rechte der Bürger und Beschränkung der persönlichen Freiheit; die Ziehung nichtstaatlicher Eigentümer in den Besitz des Staates; das grundlegende System über zivile Angelegenheiten; das grundlegende Wirtschaftssystem sowie die grundlegenden Systeme über Finanz, Steuer, Zoll, Bank und Außenhandel; und die Systeme über Prozesse und Schiedssprüche. Die Volkskongresse und deren Ständige Ausschüsse der Provinzen, regierungsunmittelbaren Städte und autonomen Gebiete sowie die der Hauptstädte der Provinzen und autonomen Gebiete, der Städte in den Wirtschaftssonderzonen und der vom Staatsrat genehmigten relativ großen Städte sind dafür verantwortlich, die lokalen gesetzlichen Vorschriften auszuarbeiten. Und die Volkskongresse der autonomen Gebiete, Bezirke und Kreise sind dafür verantwortlich, die Vorschriften zur Selbstverwaltung und einzelne Vorschriften auszuarbeiten.
Funktionen und Gewalten zur Entscheidung über die wichtigen Fragen
Der NVK hat noch die folgenden Funktionen und Gewalten, Berichte über Pläne zur volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und über deren Durchführungen zu prüfen und zu bestätigen, Berichte über Staatshaushaltspläne der Zentralregierung und deren Ausführungen zu prüfen und zu bestätigen, die administrativen Einrichtungen der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte zu genehmigen, über die Errichtung administrativer Zonen und deren System zu entscheiden und über Fragen von Krieg und Frieden zu entscheiden. In der Zeit zwischen den Tagungen des NVK hat dessen Ständiger Ausschuss die Befugnisse, Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie die notwendigen teilweisen Regulierungen im Zuge der Ausführung dieser Pläne zu prüfen und zu genehmigen. Es gilt, über die Ratifizierung und Authebung der mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen zu entscheiden, die Ordnung von Dienstgraden und Rangstufen für militärisches bzw. diplomatisches Personal und anderen besonderen Titeln und Rängen festzusetzen, über die Erteilung von Amnestien zu entscheiden, in der Zeit zwischen den Tagungen des NVK über die Erklärung des Kriegszustandes im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Land oder im Falle der Pflicht zur Erfüllung eines internationalen Vertrags über die gemeinsame Verteidigung gegen eine Aggression zu entscheiden, über eine allgemeine oder teilweise Mobilmachung zu entscheiden und über die Verhängung des Ausnahmezustandes über das ganze Land oder einzelne Provinzen, regierungsunmittelbare Städte und autonome Gebiete zu entscheiden.
Die Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts und deren Ständige Ausschüsse entscheiden durch Diskussionen über die wichtigen Angelegenheiten in Bereichen Politik, Wirtschaft, Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen, zivile Angelegenheiten und Angelegenheiten der Nationalitäten in der jeweiligen Verwaltungszone. Deren Ständige Ausschüsse entscheiden auf Vorschläge der Regierungen der jeweiligen Ebene über die Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, teilweise Abänderung der Haushaltspläne und Verleihung von lokalen Ehrentiteln.
Die Volkskongresse der Gemeindeebene bestätigen und veröffentlichen im Rahmen ihrer Funktionen und Befugnisse ihre Beschlüsse. Sie entscheiden den staatlichen Plänen entsprechend über Pläne zur Entwicklung der Wirtschaft, der Kultur und des öffentlichen Wesens in der Gemeinde. Es gilt, Berichte über Haushaltspläne in der Gemeinde und deren Durchführungen zu prüfen und zu bestätigen und die Durchführungspläne für die zivilen Angelegenheiten zu entscheiden.
Funktionen und Gewalten zur personellen Empfehlung und Ernennung
Der NVK wählt den Staatspräsidenten, den stellvertretenden Staatspräsidenten, den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, den Generalsekretär und die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des NVK sowie den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission, den Präsidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Er entscheidet auf Vorschlag des Staatspräsidenten über die Ernennung des Ministerpräsidenten des Staatsratesund auf Vorschlag des Ministerpräsidenten über die Ernennung der stellvertretenden Ministerpräsidenten, der Staatskommissare, der Minister, der Vorsitzenden der Kommissionen, des Präsidenten der Oberrechnungskammer und des Generalsekretärs desStaatsrates.Der NVK entscheidet auch noch auf Vorschlag des Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission hin über die Ernennung der anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission. In der Zeit zwischen den Tagungen desNVKentscheidet dessen Ständiger Ausschuss auf Vorschlag des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Minister, der Kommissionsvorsitzenden, des Präsidenten der Oberrechnungskammer, des Generalsekretärs desStaatsrates,auf Vorschlag des Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission über die Ernennung der anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission, auf Gesuch des Präsidenten des Obersten Volksgerichts über die Ernennung und Abberufung der stellvertretenden Präsidenten, Richter und Mitglieder des Richterkomitees des Obersten Volksgerichts und des Präsidenten des Militärgerichts und auf Gesuch des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über die Ernennung und Abberufung der stellvertretendenGeneralstaatsanwälte,der Staatsanwälte und Mitglieder des Staatsanwaltschaftskomitees der Obersten Volksstaatsanwaltschaft sowie desGeneralstaatsanwalts der Militärstaatsanwaltschaft und bestätigt die Ernennung und Abberufung der Generalstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte sowie die Ernennung und Abberufung von bevollmächtigten Vertretern im Ausland.
Die Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts wählen die Mitglieder der Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der jeweiligen Ebene, die Verantwortlichen und ihre Stellvertreter der Regierungen der jeweiligen Ebene, die Präsidenten der Volksgerichte und die Generalstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften der jeweiligen Ebene und Abgeordnete für die Volkskongresse der überstehenden Ebene. In der Zeit zwischen den Tagungen der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts entscheiden die ständigen Ausschüsse der Volkskongresse verschiedener Ebenen über einzelne Ernennung und Absetzung der stellvertretenden Verantwortlichen sowie der Verantwortlichen der unterstehenden Behörden der Regierungen der gleichen Ebene. Sie entscheiden im Rahmen ihrer gesetzlich vorgesehenen Zuständigkeit über die Ernennung und Absetzung von Mitgliedern der Gerichte und Staatsanwaltschaften und wählen für die Volkskongresse überstehender Ebene für vakante Stellen einzelne Abgeordnete nach.
Funktionen und Befugnisse zur Überwachung und Kontrolle
Der NVK hat die Funktionen und Befugnisse und die Durchführung der Verfassung zu überwachen und zu kontrollieren. Es gilt, unangemessene Entscheidungen, die vom Ständigen Ausschuss des NVK gefällt wurden, zu ändern und aufzuheben, die Tätigkeitsberichte des Staatsrates, des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft entgegenzunehmen und zu prüfen, und Mitarbeiter der Staatsorgane, die von ihm gewählt oder ernannt wurden, abzuberufen. Der StändigeAusschussdesNVK hat die Befugnisse, die Durchführung der Verfassung zu überwachen; die Arbeit des Staatsrates, der Zentralen Militärkommission, des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu überwachen; und administrative Verordnungen und Vorschriften, Entscheidungen und Anordnungen des Staatsrates, die im Widerspruch zu der Verfassung und den Gesetzen stehen, aufzuheben. Es gilt, lokale administrative Verordnungen und Vorschriften und Entscheidungen der Provinzen, regierungsunmittelbaren Städte und autonomen Gebiete, die im Widerspruch zu der Verfassung und den Gesetzen stehen, aufzuheben und Mitarbeiter der Staatsorgane, die von den jeweiligen Volkskongressen ernannt wurden, abzuberufen.
Die Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts müssen die Einhaltung und Durchführung der Verfassung, der Gesetze und administrativen Verordnungen sowie der Beschlüsse der Ständigen Ausschüsse der überstehenden Volkskongresse und die Durchführung der staatlichen Pläne und der Staatshaushaltspläne garantieren. Sie müssen die Tätigkeitsberichte der Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse sowie der Regierung, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft der jeweiligen Ebene entgegennehmen und prüfen; die unangemessenen Beschlüsse des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses der jeweiligen Ebene ändern oder aufheben und die lokalen Pläne und Berichte über die Ausführung ihrer Haushaltspläne prüfen und bestätigen. Die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts müssen die Einhaltung und Durchführung der Verfassung, der Gesetze, der administrativen Verordnungen und Vorschriften sowie die Entscheidungen der ständigen Ausschüsse der überstehenden Volkskongresse in der Verwaltungszone garantieren; die Arbeit der Regierung unci ihrer Abteilungen, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft der jeweiligen Ebene überwachen; in Kontakten mit den Abgeordneten der jeweiligen Volkskongresse bleiben; Beschwerden und Meinungen der Bevölkerung gegenüber Mitarbeitern der obengenannten Organe und Mitarbeitern staatlicher Organe behandeln; und von ihnen gewählte oder ernannte Mitarbeiter der Staatsorgane abberufen oder deren Ernennungen aufheben. Die Volkskongresse der Gemeindeebene müssen die Einhaltung und Durchführung der Verfassung, der Gesetze und administrativen Verordnungen und Vorschriften sowie der Beschlüsse der Ständigen Ausschüsse der überstehenden Volkskongresse in der jeweiligen Gemeinde garantieren; die Tätigkeitsberichte der Regierung der gleichen Ebene entgegennehmen und prüfen; und die Aufhebung unangemessener Beschlüsse und Verordnungen der Regierung der gleichen Ebene bestätigen.
























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